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DIN EN 10025-2:2011 DE

Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für unlegierte Baustähle; Deutsche Fassung prEN 10025-2:2011 (Foreign Standard)

Teil 2 dieses Dokumentes legt, zusätzlich zu Teil 1, die technischen Lieferbedingungen fest für Flach- und Langerzeugnisse sowie für zur Weiterverarbeitung zu Flach- und Langerzeugnissen vorgesehenes Halbzeug aus warmgewalzten unlegierten Qualitätsstählen in den Sorten und Gütegruppen nach den Tabellen 1 bis 5 (chemische Zusammensetzung) und den Tabellen 6 bis 8 (mechanische Eigenschaften) in den in 6.3 angegebenen Lieferzuständen. Drei Maschinenbaustähle sind ebenfalls in dieser Europäischen Norm enthalten (siehe Tabellen 2 und 4) (chemische Zusammensetzung) und Tabelle 7 (mechanische Eigenschaften). Diese Europäische Norm gilt nicht für Hohlprofile (siehe EN 10210-1 und EN 10219-1) und Rohre. Die technischen Lieferbedingungen gelten für: Dicken größer bzw. gleich 3 mm und kleiner bzw. gleich 150 mm für Langerzeugnisse aus den Stahlsorten S460JR, S460J0, S460J2; S460K2 und S500J0; Dicken kleiner bzw. gleich 400 mm für Flacherzeugnisse aus Gütegruppen JR, J0, J2 und K2; Dicken kleiner bzw. gleich 250 mm für Flach- und Langerzeugnisse aus allen übrigen Sorten und Gütegruppen. Aus den Stahlsorten S185, E295, E335 und E360 hergestellte Erzeugnisse dürfen nicht mit CE gekennzeichnet werden. Die in diesem Teil 2 spezifizierten Stähle sind nicht für eine Wärmebehandlung vorgesehen. Ausgenommen davon sind Erzeugnisse, die im Lieferzustand +N geliefert werden. Spannungsarmglühen ist zulässig (siehe auch die Anmerkung in prEN 10025-1:2011, 7.3.1.1). Erzeugnisse im Lieferzustand +N können nach der Lieferung warm umgeformt und/oder normalgeglüht werden (siehe Abschnitt 3). ANMERKUNG 1 Die Anwendung auf Halbzeug zur Herstellung von Walzstahlfertigerzeugnissen nach diesem Dokument ist zum Zeitpunkt der Bestellung besonders zu vereinbaren. Zum Zeitpunkt der Bestellung können auch besondere Vereinbarungen über die chemische Zusammensetzung im Rahmen der in den Tabellen 1 und 2 festgelegten Grenzwerte getroffen werden. ANMERKUNG 2 B..( text verkürztes wegen der Zeichenzählung)

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Deutsches Institut für Normung [din]

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