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DIN EN 13001-3-1:2012 DE

Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1: Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Stahltragwerken; Deutsche Fassung EN 13001-3-1:2012 (Foreign Standard)

Diese Europäische Norm ist zusammen mit EN 13001-1 und EN 13001-2 anzuwenden. Sie spezifizieren allgemeine Bedingungen, Anforderungen und Methoden zur Vermeidung mechanischer Gefahren von Kranen durch Konstruktion und theoretische Nachweisverfahren. Spezifische Anforderungen für spezielle Krantypen sind in der jeweiligen Europäischen Norm für den speziellen Krantyp enthalten. Im Folgenden sind signifikante Gefahrensituationen und gefährliche Ereignisse aufgeführt, die Risiken für Personen bei Normaleinsatz und vorhersehbarem Missbrauch zur Folge haben könnten. Die Abschnitte 4 bis 8 dieser Norm enthalten Vorgaben zur Verminderung oder Ausschaltung von Risiken, die mit folgenden Gefahren verbunden sind: a) Überschreiten der Festigkeitsgrenzwerte (Fließen, Bruch, Ermüdung); b) Überschreiten der Temperaturgrenzwerte des Werkstoffs oder der Komponenten; c) Elastische Instabilität des Krans oder seiner Teile (Knicken, Beulen). Diese Europäische Norm gilt nicht für Krane, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm als EN gefertigt werden, und dient als Referenzgrundlage für Europäische Normen für spezielle Krantypen (siehe Anhang I). EN 13001-3-1 umfasst nur die Methode der Grenzzustände entsprechend EN 13001-1. Diese Norm wurde an die ISO 20332 Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1: Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Stahltragwerken weitgehend in Struktur und Inhalt angeglichen.*Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung)..( text verkürztes wegen der Zeichenzählung)

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Deutsches Institut für Normung [din]

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