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DIN 6868-151:2020 DE
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 151: Abnahmeprüfung an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen - Regeln für die Prüfung der Bildqualität nach Errichtung, Instandsetzung und Änderung
Diese Norm beschreibt die Durchführung von Abnahmeprüfungen an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen im Zusammenhang mit der Norm DIN EN 61223-3-4. Es bezieht sich sowohl auf konventionelle als auch auf digitale Röntgeneinrichtungen. Durch die Abnahmeprüfung erfolgt die Festlegung der technisch bedingten Bildqualität.*Diese Norm gilt für die Durchführung von Abnahmeprüfungen an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen mit konventioneller (Film) oder digitaler Bildgebung (DR-Systeme (Festkörperdetektor)/CR-Systeme (Röntgenspeicherfolie)). Die Prüfung der 3D-Rekonstruktion bei kombinierten Röntgeneinrichtungen ist nicht Gegenstand dieser Norm. Sie gilt auch nicht für die Abnahmeprüfung von Systemen zur digitalen Volumentomographie. Im Rahmen der Abnahmeprüfung werden die Bezugswerte (Ausgangswerte) für die Konstanzprüfung mit den Prüfmitteln bestimmt, die bei der Konstanzprüfung verwendet werden. Die Verfahren zur Ermittlung der Bezugswerte beruhen vorzugsweise auf nichtinvasiven Messungen, die mit geeigneten Mess- und Prüfmitteln während oder nach Abschluss der Installation durchgeführt werden. Dieses Dokument wurde gemeinsam vom Arbeitsausschuss NA 014-00-08 AA "Röntgendiagnostik" des DIN-Normenausschusses Dental (NADENT) und dem Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des DIN-Normenausschusses Radiologie (NAR) in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik, der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin sowie der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie erarbeitet.
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Deutsches Institut für Normung [din]