Historical
DIN 6868-5:2012 DE
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 5: Konstanzprüfung nach RöV an zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen
Diese Norm beschreibt die Durchführung der Konstanzprüfung von zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen nach der deutschen Röntgenverordnung. Sie bezieht sich sowohl auf konventionelle als auch auf digitale Röntgeneinrichtungen.*Die Norm gilt für die Durchführung der Konstanzprüfung nach Röntgenverordnung (RöV) in der zahnärztlichen Röntgenaufnahmetechnik mit konventioneller (Film) oder digitaler Bildgebung (Sensor/Speicherfolie). Sie legt Verfahren fest, um die Konstanz maßgebender Kenngrößen von Röntgenaufnahmen zu prüfen. Aus dem Ergebnis kann geschlossen werden, ob die Eigenschaften des bildgebenden Systems konstant geblieben sind. Als Basis werden die Eigenschaften zum Zeitpunkt der Abnahmeprüfung herangezogen. Die Norm gilt für die Durchführung der Konstanzprüfung bei dentalen Röntgeneinrichtungen mit einem intraoralen Röntgenbildempfänger und bei dentalen Röntgeneinrichtungen mit einem extraoralen Röntgenbildempfänger, zum Beispiel dentale Röntgeneinrichtungen für Panoramaschicht-Aufnahmen oder für Fernröntgenaufnahmen. Die Konstanzprüfung von Einrichtungen zur dentalen Volumentomografie (DVT) oder 3D-Rekonstruktion unterliegt nicht dieser Norm. Zusätzliche Systemfunktionen in Panoramaröntgengeräten zur Erzeugung von 3D-Rekonstruktion sind ebenfalls nicht Gegenstand dieser Norm. Die Norm enthält bildqualitätssichernde Festlegungen im Sinne der Röntgenverordnung (RöV) vom 30. April 2003, Anforderungen nach § 16. Damit dient die Norm der Erfüllung nationaler Anforderungen im Strahlenschutz. Die Norm wurde gemeinsam vom Arbeitsausschuss NA 014-00-08 AA "Röntgendiagnostik" des Normenausschusses Dental (NADENT) und dem Arbeitsausschuss NA 080-00-06 AA "Bildgebende Systeme" des Normenausschusses Radiologie (NAR) erarbeitet.
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Deutsches Institut für Normung [din]