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DIN EN 15567-2:2008 DE

Sport- und Freizeitanlagen - Seilgärten - Teil 2: Anforderungen an den Betrieb; Deutsche Fassung EN 15567-2:2007 (Foreign Standard)

Diese Europäische Norm gilt für den Betrieb von Seilgärten. Dieser Teil 2 der Norm legt Anforderungen an den Betrieb fest, um ein angemessenes Sicherheits- und Wartungsniveau sicherzustellen, wenn Seilgärten zur Freizeitgestaltung, für Training, pädagogische oder therapeutische Zwecke genutzt werden.*Die Norm legt Anforderungen an den Betrieb von Seilgärten fest, um ein angemessenes Sicherheits- und Wartungsniveau sicherzustellen, wenn diese zur Freizeitgestaltung, für Training, pädagogische oder therapeutische Zwecke genutzt werden. Es gibt sehr unterschiedlich gestaltete Seilgärten, die zur Freizeitgestaltung, zum Training oder für pädagogische und therapeutische Zwecke genutzt werden können.Aktivitäten auf Seilgärten bergen Risiken, die von den Betreibern gesteuert werden sollten. Dies wird zum Beispiel durch sorgfältige(s) Aufsicht, Training, Anleitung, Information erreicht. Aktivitäten auf Seilgärten sollten nur von Personen ausgeführt werden, die physisch und mental in der Lage sind, die vom Betreiber festgelegten sicherheitstechnischen Anforderungen zu erfüllen. Die verschiedenen Sicherheitseinrichtungen bestehen aus Vorrichtungen, die dafür ausgelegt sind, dass sie die Folgen von Fall oder Kollision begrenzen sollen. Die Benutzung von Seilgärten ist immer mit Risiken verbunden. Diese Risiken sollten jedoch vom Betreiber des Seilgartens und seinem Personal entsprechend gesteuert und minimiert werden; dennoch sollte verstanden werden, dass sie nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Auf der Grundlage einer Gefahrenanalyse sollten die Betreiber angemessene und praktische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass der Risikofaktor bei einer bestimmten Betätigung/an einem Arbeitsplatz/auf einer Anlage abgewogen werden muss gegenüber Zeit, Aufwand, Kosten, Nutzen und physischer Erschwernis beim Ergreifen von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung des..( text verkürztes wegen der Zeichenzählung)

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Deutsches Institut für Normung [din]

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