Historical
DIN 14610:2009 DE
Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer
Diese Norm gilt für akustische Warneinrichtungen nach § 55(3) für bevorrechtigte Wegebenutzer nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), herausgegeben im Einverständnis mit dem Bundesminister für Verkehr, Bonn. Die akustischen Warneinrichtungen haben den Zweck, die bevorrechtigten Wegebenutzer zu kennzeichnen und die übrigen Verkehrsteilnehmer zu veranlassen, dem bevorrechtigten Wegebenutzer zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben die Fahrbahn freizumachen.*Diese Norm gilt für akustische Warneinrichtungen nach § 55 (3) für bevorrechtigte Wegebenutzer (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)). Die akustischen Warneinrichtungen haben den Zweck, die bevorrechtigten Wegebenutzer zu kennzeichnen und die übrigen Verkehrsteilnehmer zu veranlassen, dem bevorrechtigten Wegebenutzer zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben die Fahrbahn freizumachen.
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Deutsches Institut für Normung [din]