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DIN 14610:2022 DE
Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer
Diese Norm gilt für akustische Warneinrichtungen nach § 55 Abs. 3 (Einsatzhorn) für bevorrechtigte Wegebenutzer nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), herausgegeben im Einverständnis mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die akustischen Warneinrichtungen haben mit dem blauen Blinklicht den Zweck, die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 38 zu erfüllen.*Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-06-02 AA "Leuchten und Warneinrichtungen" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) erarbeitet und gilt für akustische Warneinrichtungen nach § 55 Abs. 3 (Einsatzhorn) für bevorrechtigte Wegebenutzer nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), herausgegeben im Einverständnis mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die akustischen Warneinrichtungen haben mit dem blauen Blinklicht den Zweck, die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 38 zu erfüllen.
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Deutsches Institut für Normung [din]