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DIN 14610:2009 DE

Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer

Diese Norm gilt für akustische Warneinrichtungen nach § 55(3) für bevorrechtigte Wegebenutzer nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), herausgegeben im Einverständnis mit dem Bundesminister für Verkehr, Bonn. Die akustischen Warneinrichtungen haben den Zweck, die bevorrechtigten Wegebenutzer zu kennzeichnen und die übrigen Verkehrsteilnehmer zu veranlassen, dem bevorrechtigten Wegebenutzer zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben die Fahrbahn freizumachen.*Diese Norm gilt für akustische Warneinrichtungen nach § 55 (3) für bevorrechtigte Wegebenutzer (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)). Die akustischen Warneinrichtungen haben den Zweck, die bevorrechtigten Wegebenutzer zu kennzeichnen und die übrigen Verkehrsteilnehmer zu veranlassen, dem bevorrechtigten Wegebenutzer zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben die Fahrbahn freizumachen.In dieser Norm werden Bauanforderungen, wie zum Beispiel Betriebsart, Klangfolge, Schallpegel und Schallspektrum sowie Prüfung, Kennzeichnung und Einbau von akustischen Warnvorrichtungen festgelegt.Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-02-02 AA "Elektrische Betriebsmittel" des FNFW erstellt.

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Deutsches Institut für Normung [din]

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